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Achtung neue Adresse und neue Telefonnummer ab 1.1.2021; 07580 Ronneburg, Heidelbergweg 9; Tel.: 036602 263579 Fax: 036602 263891
Ohne Information keine objektive Risikowahrnehmung
Im Strahlenschutzgesetz (§§ 122, 125, 127, 128, 129) nehmen Informationen und die Informationspflicht zur Problematik des Radonrisikos eine zentrale Stellung ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen zur Thematik Radon und Radonrisiko (seit 1993) können wir auf den Personenkreis angepasste Vorträge und Seminare anbieten und dazu beitragen, aus einer gefühlsmäßigen Wahrnehmung des Problems eine objektive Sichtweise und Bewertung zu entwickeln. Weiterhin werden Arbeitgeber, Immobilienverwalter und -besitzer, Architekten und Planer über ihre Pflichten und Verantwortung bezüglich Radon informiert und geschult. Sie sollen nicht unbedingt zu Radonexperten ausgebildet, aber ihrer Verantwortung bewusst werden und somit aktiv handeln können.
Gebäude werden für einen perspektivischen Zeitraum von mehreren Jahrzenten gebaut.
Fachvorträge im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
Zielgruppen
- Behörden
- Arbeitgeber als Verpflichtete für Arbeitsplätze
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Immobilienverwalter, Immobilienbesitzer
- Immobilienfinanzierer
- Ingenieurbüros bei Erkundung, Planung, Bauüberwachung und Erfolgskontrolle
- Betriebsräte, Belegschaften usw.
- Berufsgenossenschaften
- Überwachungen des Arbeitsplatzes
- Planer für energetischer Sanierung
- Energieberater
- Architekten